
Neue Vorgaben und Erfordernisse im Gebäudemanagement: Was Betreiber jetzt wissen müssen
Im Januar 2026 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) in Berlin die neue Information 215-461 publiziert, in der es um die Sicherheit und Gesundheit beim Betrieb von Verwaltungsgebäuden geht. Ihre ACG-Ingenieure haben kurz zusammengefasst, was Unternehmen, Vermieter und Betreiber jetzt wissen müssen.
Neuheiten und Änderungen im Gebäudemanagement
Diese Info der DGUV fasst zusammen, was man sich bislang vertstreut in der Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung und in Unfallverhütungsvorschriften zusammensuchen musste. Aus einer ganzheitlichen Perspektive werden Betreiberpflichten beschrieben und Kontaktpunkte zwischen Eigentümern, Mietern, Vermietern und externen Dienstleistern erklärt.
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Grundsätzlich sind Unternehmen gut beraten, ihre Prozesse besser zu strukturieren. Dabei sind einige Punkte besonders relevant.
Wo Unternehmen oft stolpern
Unklare Zuständigkeiten im Gebäudemanagement bergen die häufigsten Unsicherheiten und Risiken, zum Beispiel Haftungsrisiken im vermieteten Gebäuden. Arbeitet ein Gebäudereiniger etwa an der hohen Fassade ohne Sicherung und der Auftraggeber erkennt diesen Mangel, muss er sofort handeln. Andernfalls drohen ihm ernste rechnliche Konsequenzen.
Das gilt auch und gerade für kleinere technsiche Arbeiten wie den Glühbirnenwechsel oder kleine Reparaturen an Heizung und Lüftung. Spontan vom engagierten Hausmeister ohne Einbeziehung des technischen Leiters oder eines Fachmanns gemacht, lauern hier Gefahren für das Unternehmen. Eine funktionierende Instandhaltungsstrategie schafft Abhilfe. Dabei unterstützen Fachkräfte für Arbeitssicherheit wie die ACG-Ingenieure alle notwendigen Schritte.
Fazit: Es gibt viel zu tun – am besten mit Unterstützung
Unternehmen, die eigene Beschäftigte oder Fremdfirmen im Gebäudemanagement einsetzen; aber auch solche, die Mitarbeiter:innen in angemieteten Arbeitsstätten einsetzen oder als Dienstleister in fremden Immobilien tätig sind, sollten die DGUV-Information 215-461 kennen. Ihr Team der ACG-Ingenieure „übersetzt“ gerne Fachchinesisch in verständliche und umsetzbare konkrete Maßnahmen für Sie.
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