
Sie möchten rechtlich auf der sicheren Seite sein? Dann lassen Sie sich bei Prüfungen von uns begleiten!
ACG-Ingenieure

Sie möchten rechtlich auf der sicheren Seite sein? Dann lassen Sie sich bei Prüfungen von uns begleiten!
ACG-Ingenieure
Verlässlich in eine erfolgreiche Zukunft
Nach der Betriebssicherheitsverordnung ist jeder Unternehmer verpflichtet, Arbeitsmittel und Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen. Das können unter anderem Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder sonstige Anlagen sein (z.B. Leiter, Regale, Hubwagen, Aufzüge usw.). Genauso gehören aber auch Elektroinstallation, Heizung und Klimatechnik oder Rolltore zu den überwachungspflichtigen Anlagen und Maschinen, die regelmäßig überprüft werden müssen.
Die verschiedenen Prüfintervalle sind abhängig von der ersten Inbetriebnahme oder Montage und dann fortlaufend; je nach Einschätzung, in welchem Gefahrenbereich die Anlagen eingesetzt werden. Hierzu gibt es ggf. Vorgaben in den technischen Regelwerken oder selbst festgelegte Intervalle auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Gesetzesgrundlagen und Regelwerke ändern sich zudem ständig.
Wir prüfen, was geprüft werden muss.
Es gibt unterschiedliche Arten von Prüfungen: Sichtkontrolle, klassische technische Prüfungen mit Messungen oder auch Funktionskontrollen. Die Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden; das sind Fachkräfte für einzelne Bereiche und Anlagen, die entsprechende Qualifikationen voraussetzen.
Die Dokumentation erfolgt als Prüfnachweis, der mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden muss. Gegebenenfalls wird diese Prüfung durch eine Prüfplakette auf dem Arbeitsmittel gekennzeichnet.
Ihre ACG-Ingenieure haben den Überblick, was wie und in welchen Intervallen überprüft werden muss – und führen sowohl diese Prüfungen als auch eine erforderliche Dokumentation durch.
Beispiele für unsere Prüfleistungen