Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nach GefStoffV

Gefahrstoffverordnung: Wissen Sie, womit Ihre Mitarbeiter arbeiten?

Gefahrstoffe? Die gibt es doch nur in der Chemieindustrie. So denken viele Unternehmen, und das ist ein Irrtum. Reinigungsmittel, Klebstoffe, Lacke, Schmierstoffe, Holzstaub, Schweißrauch oder Dieselabgase gehören in vielen Betrieben zum Alltag. Für all das gilt die Gefahrstoffverordnung, kurz GefStoffV.

Sie wurde in den letzten zwei Jahren gleich zweimal überarbeitet. Ein guter Anlass, die eigene Situation einmal ehrlich zu prüfen. Wer jetzt genau hinschaut, schützt seine Beschäftigten, vermeidet Bußgelder und Haftungsrisiken und schafft oft ganz nebenbei Ordnung im Lager.

Was sich geändert hat

Am 5. Dezember 2024 ist eine umfassende Novelle in Kraft getreten. Ihr Schwerpunkt ist der Schutz vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen. Die wichtigsten Punkte sind:

Ampelmodell wird Pflicht

Das risikobezogene Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Stoffe stand bisher nur im technischen Regelwerk. Jetzt ist es in der Verordnung verankert. Je höher die Belastung, desto strenger die festzulegenden und nachzuweisenden Maßnahmen.

mehr Stoffe im Fokus

Besondere Schutzmaßnahmen gelten jetzt auch für fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Stoffe. Diese müssen außerdem in das Expositionsverzeichnis aufgenommen werden.

neue Regeln für Asbest

Bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 muss grundsätzlich mit Asbest gerechnet werden, etwa in Putzen, Spachtelmassen oder Fliesenklebern.

Am 20. Dezember 2025 folgte die nächste Änderung. Damit wurde die überarbeitete EU-Asbestrichtlinie in deutsches Recht übernommen.

Gute Fragen für den eigenen Betrieb

Ein Blick in die Verordnung allein hilft wenig. Entscheidend ist, was sie konkret für Ihr Unternehmen bedeutet. Diese Fragen sind ein guter Startpunkt:

  • Haben wir ein vollständiges und aktuelles Gefahrstoffverzeichnis?
  • Liegen für alle Produkte aktuelle Sicherheitsdatenblätter vor?
  • Haben wir geprüft, ob es weniger gefährliche Ersatzstoffe gibt?
  • Gibt es für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Betriebsanweisungen, und werden die Beschäftigten regelmäßig unterwiesen?
  • Arbeiten bei uns Personen mit krebserzeugenden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen, und ist das sauber dokumentiert?

Wenn Sie bei einer dieser Fragen zögern, lohnt sich ein genauerer Blick.

Umbau im Bestand: Wer muss was wissen?

Besonders praxisrelevant sind die neuen Regeln für Unternehmen, die Gebäude besitzen oder betreiben. Wer Arbeiten an einem Gebäude beauftragt, ist nach der GefStoffV „Veranlasser“. Er muss dem ausführenden Betrieb vorab schriftlich oder elektronisch das Baujahr und bekannte Schadstoffbelastungen mitteilen. Das gilt für die Renovierung im Büro genauso wie für die neue Leitungstrasse in der Halle.

Kann der Handwerksbetrieb Asbest nicht ausschließen, darf er eine technische Erkundung beauftragen und als besondere Leistung abrechnen. Wer Bauunterlagen und Schadstoffinformationen frühzeitig zusammenträgt, spart Zeit und Kosten und vermeidet Baustopps.

Mehr als Pflichterfüllung

Ein gutes Gefahrstoffmanagement ist mehr als eine Liste im Ordner. Wer seine Stoffe kennt, kann sie reduzieren, sicherer lagern und Abläufe vereinfachen. Weniger Produkte bedeuten weniger Aufwand bei Beschaffung, Unterweisung und Dokumentation. Und die Beschäftigten merken, dass ihre Gesundheit ernst genommen wird.

So unterstützen die ACG-Ingenieure

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wo Ihr Unternehmen steht. Wir erstellen oder aktualisieren Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen, schulen Ihre Mitarbeitenden und begleiten Sie bei Umbauprojekten im Bestand. Pragmatisch, verständlich und passend zu Ihrem Betrieb.

Denn Gefahrstoffe lassen sich nicht immer vermeiden. Aber man kann sicher mit ihnen umgehen.

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