Mutterschutz als Teil des Arbeitsschutzes

Mutterschutz im Beruf: Was sich 2025 geändert hat

Mutterschutz – ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes

Mutterschutz als fester Bestandteil des Arbeitsschutzes dient dem Ziel, die Gesundheit von schwangeren und stillenden Frauen sowie ihrer Kinder zu schützen – und gleichzeitig die berufliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass keine Gefährdungen entstehen. Zum Jahr 2025 wurden die gesetzlichen Anforderungen weiterentwickelt und an aktuelle Bedürfnisse angepasst.

Die ACG-Ingenieure informieren.

Mutterschutz bedeutet mehr als ein Beschäftigungsverbot kurz vor und nach der Geburt. Arbeitgeber müssen frühzeitig prüfen, ob Tätigkeiten für Schwangere oder Stillende Risiken bergen. Grundlage ist die mutterschutzbezogene Gefährdungsbeurteilung, die Teil der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten ist. Arbeitsplätze sind möglichst so anzupassen, dass eine Weiterbeschäftigung ohne gesundheitliche Risiken möglich ist.

Dabei verfolgt das Gesetz einen modernen Ansatz: Gesundheitsschutz, Selbstbestimmung und Gleichstellung sollen miteinander in Einklang gebracht werden. Schwangere sollen nicht pauschal ausgeschlossen, sondern gezielt geschützt werden.

Neue gesetzliche Regelungen 2025

Zwei Änderungen aus dem letzten Jahr sind besonders relevant:

Unser Fazit

Mutterschutz ist ein zentraler Bestandteil des modernen Arbeitsschutzes. Die Änderungen aus dem letzten Jahr stärken den Schutz von Betroffenen und schaffen zugleich klarere und praktikablere Regelungen für Arbeitgeber. Damit leistet der Mutterschutz einen wichtigen Beitrag zu Gesundheit, Gleichstellung und einer familienfreundlichen Arbeitswelt.
Mutterschutz - betrieblicher Gesundheitsschutz

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