Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV-V 3

Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel betreiben und verwenden, sind gesetzlich verpflichtet, diese in definierten zeitlichen Abständen hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen.
Neben den grundlegenden Arbeitgeberpflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert die „DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ die verpflichtenden Prüfungs-Anforderungen.

Was zählt zu den zu prüfenden ortveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln?

Elektrische Betriebsmittel im Sinne von DGUV Vorschrift 3/ DIN VDE 0100-200 sind alle Gegenstände,

  • die dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen und
  • während des Betriebes leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während
  • sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Klassische Beispiele sind

  • handgeführte Elektrowerkzeuge (Akkuwerkzeuge / bewegliche Analysegeräte / Schweißgeräte)
  • Text- und Datenverarbeitungsgeräte (PC / Notebooks / Monitore / Drucker)
  • Haushaltsgeräte (Kaffeeautomaten / Tischleuchten)
  • Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen
  • Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik (Telefonanlagen)

Wer darf wie prüfen und dokumentieren?

Die Errichtung, Änderung, Instandhaltung und Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen.

Unsere Mitarbeiter sind entsprechend zur Prüfung befähigte, qualifizierte und zertifizierte Personen. Sie führen den Prüfprozess nach DIN VDE 0701- 0702 durch. Die Messungen erfolgen mit vorgeschriebenen Prüfgeräten gemäß DIN VDE 0404 sowie DIN VDE 0413. Unsere Prüfgeräte werden ihrerseits regelmäßig entsprechend den Herstellerangaben geprüft und kalibriert.

Selbstverständlich versehen wir die mängelfrei geprüften Betriebsmittel mit entsprechenden Prüfplaketten.

Im Anschluss an die von uns durchgeführten Prüfungen übergeben wir Ihnen die entsprechenden Aufzeichnungen einschließlich der Prüfergebnisse (inkl. der Unterschrift des Prüfenden), damit Sie Ihren gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis- und Dokumentationspflichten auf einfache Art und Weise nachkommen können.

Welche Fristen / Prüfzeiten sind zu beachten?

Abhängig von verschiedenen Faktoren wie z.B. Gefährdungsbeurteilungen und vorhergehenden Fehlerquoten definiert die DGUV-V 3 einen Richtwert von sechs Monaten bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Bei Anschlussleitungen in Fertigungsstätten und Werkstätten beträgt der Maximal-Wert für die Prüffrist ein Jahr. Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss in Büros sind im Minimum innerhalb von zwei Jahren zu prüfen.

Für Baustellen gelten zum Teil abweichende Regelungen und kürzere Prüfpflichten.

Sprechen Sie uns bei Fragen zu den rechtlichen Anforderungen an!

Was sind die Nachteile einer zu späten Prüfung?

Jeder Unternehmer hat in seinem Betrieb die Sicherheit der Anwesenden zu gewährleisten. Insbesondere für die Arbeitnehmer ist dabei die Verwendung von ausschließlich sicheren elektrischen Betriebsmitteln eine zwingende Notwendigkeit.
Unternehmer, die vorsätzlich oder fahrlässig ihrer Prüfpflicht zuwiderhandeln, müssen neben weitergehenden Ansprüchen von Dritten (z.B. Versicherungen im Brandfall) auch mit einem Bußgeld von bis zu 10.000, -€ rechnen. Wird durch die Zuwiderhandlung das Leben oder die Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist neben der persönlichen Betroffenheit des Einzelnen sogar die Grenze zur Strafbarkeit überschritten.

Machen Sie es sich leicht!

Wir unterstützen Sie von der ersten Aufnahme der vorhandenen Geräte, der Bestimmungen der konkreten Prüfzeiten und des geforderten Prüfumfangs und der Prüfungen selbst bis zu den rechtlich geforderten Dokumentationen.

Sprechen Sie uns auf die Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV-V 3 an! Gerne lassen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen.

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