Prüfleistungen

Verlässlich in die Zukunkft.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen und Anliegen!

Nach Betriebssicherheitsverordnung ist jeder Unternehmer verpflichtet, regelmäßig Arbeitsmittel und Betriebsmittel zu prüfen. Das können unter anderem Maschinen Geräte, Werkzeuge oder sonstige Anlagen sein (z.B. Leiter, Regale, Hubwagen usw.) Genauso gehören aber auch Elektroinstallation, Heizung und Klimatechnik oder Rolltore zu den überwachungspflichtigen Anlagen und Maschinen, die regelmäßig überwacht werden müssen.

Die verschiedenen Prüfintervalle sind abhängig von der ersten Inbetriebnahme oder Montage und dann fortführend, je nach Einschätzung, in welchem Gefahrenbereich diese eingesetzt werden. Hierzu gibt es ggfs. Vorgaben in den technischen Regelwerken oder selbst festgelegte Intervalle auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.

Es gibt unterschiedliche Arten von Prüfungen: Sichtkontrolle, klassische technische Prüfungen mit Messungen oder auch Funktionskontrollen. Die Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden, d.h. das sind Fachkräfte für einzelne Bereiche und Anlagen, die entsprechende Qualifikation voraussetzen.

Die Dokumentation erfolgt als Prüfnachweis, der mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden muss. Gegebenenfalls wird diese Prüfung durch eine Prüfplakette auf dem Arbeitsmittel gekennzeichnet.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner